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FFA Filmförderungsanstalt | Kino

Zur Modernisierung und Verbesserung von Kinos sowie Kinoneubauten, sofern sie der Strukturverbesserung dienen, können Förderungen bis zu 200.000 Euro, in Ausnahmefällen bis zu 350.000 Euro gewährt werden. Maximal können 50 Prozent der anerkennungsfähigen Gesamtkosten als Förderhilfen zuerkannt werden.

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